Allgemeine-Einkaufsbedingungen-der-Projekt-20drei10-GmbH
Stand Dezember 2019
1. Angebot, Bestellung, Auftrag
1.1. Angebot: Der Verkäufer hat sich in seinem Angebot bezüglich Menge und Beschaffenheit der zu liefernden Ware genau an unsere Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen im Vorhinein ausdrücklich schriftlich darauf hinzuweisen. Unterlässt der Verkäufer diesen schriftlichen Hinweis, so hat er für den Fall von Abweichungen keinerlei Anspruch auf ein höheres Entgelt. Alle Angebote des Verkäufers erfolgen kostenlos.
1.2. Bestellung, Auftrag: Verträge kommen erst durch unsere Bestellung zustande. Nur schriftliche Bestellungen sind gültig. Mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um für uns verbindlich zu sein. Abweichungen von unserer Bestellung in der Auftragsbestätigung des Verkäufers entfalten keine Wirkung.
1.3. Die Schriftform ist gewahrt, wenn die schriftliche Mitteilung per E-Mail oder Telefax erfolgt.
2. Preise
2.1. Die Preise sind Fixpreise in Euro (€). Dessen ungeachtet gibt der Verkäufer allfällige Preissenkungen für die in der Bestellung bezeichneten Waren, die er während des Zeitraums vom Vertragsabschluss bis zur Gesamtlieferung aller Waren vornimmt, an uns weiter.
3. Lieferung
3.1. Die Lieferung hat fix zu dem in der Bestellung festgelegten Zeitpunkt und Mengen zu erfolgen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Bestellung zu laufen.
3.2. Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder die Rechtzeitigkeit der erfolgreichen Abnahme.
3.3. Die Annahme verspätet gelieferter Ware erfolgt stets unter Vorbehalt sonstiger, aus der Verspätung resultierender Ansprüche.
3.4. Die Lieferung erfolgt soweit nicht anders vereinbart unter dem aktuell gültigen Incoterm „DDP“.
4. Zahlungsbedingungen, Auslandslieferungen, Verzug, Aufrechnungsverbot
4.1. Rechnungen haben den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Umsatzsteuergesetz und allfälligen gesondert getroffenen Vereinbarungen zu entsprechen; sie dürfen der Lieferung nicht beigelegt werden und sind uns gleich nach erfolgtem Versand zuzusenden. Rechnungen haben in jedem Fall die vollständige Bestellnummer und das Auftragsdatum zu tragen. Der Verkäufer haftet für jegliche Mehr- oder Folgekosten durch unrichtige oder unvollständige Rechnungslegung. Bei Fehlen der Angaben für den Vorsteuerabzug sind die Rechnungen nicht zur Zahlung fällig.
4.2. Die Zahlungsfristen beginnen frühestens an dem Tag zu laufen, an dem die Ware in unseren Geschäftsräumlichkeiten oder am vereinbarten Bestimmungsort eintrifft. Die Zahlung bedeutet kein Anerkenntnis der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung und keinen Verzicht auf wie immer geartete Ansprüche.
4.3. Zahlungen erfolgen – soweit nicht anders vereinbart – innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei Zahlung dato Faktura innerhalb von acht Tagen sind wir zum Abzug von drei Prozent Skonto, bei Zahlung dato Faktura innerhalb von zwei Wochen zum Abzug von zwei Prozent Skonto berechtigt.
5. Gewährleistung, Schadenersatz
5.1. Die Verpflichtung zur Untersuchung der Ware und zur Mängelrüge wird ausgeschlossen.
5.2. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertragspartner auf seine Kosten und Gefahr die Mängelbehebung durch Verbesserung (Reparatur, Nachtrag des Fehlenden) und/oder Austausch kurzfristig zu verlangen bzw. Preisminderung geltend zu machen oder die Ware an den Vertragspartner auf dessen Kosten zurückzusenden und die Wandlung zu erklären oder Mängel oder nicht erbrachte bzw. mangelhafte Leistungen selbst oder durch Dritte auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu beheben, zu erbringen oder beheben bzw. erbringen zu lassen.
5.3. Im Falle der Inanspruchnahme aus dem Titel der Gewährleistung trifft den Verkäufer für die gesamte Gewährleistungsfrist die Beweislast, dass der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden gewesen ist.
5.4. Bei Vorliegen von Mängeln, welcher Art auch immer, sind wir jedenfalls berechtigt, den gesamten aushaftenden Kaufpreis bzw. Werklohn bis zur vollständigen Mängelbehebung zurückzubehalten.
6. Produkthaftung
6.1. Der Verkäufer hat seiner Lieferung in deutscher Sprache abgefasste Gebrauchsanweisungen und Warnhinweise beizulegen. Sofern dies möglich und zumutbar ist, sind derartige Hinweise an der gelieferten Ware selbst anzubringen.
6.2. Wenn wir wegen vom Verkäufer gelieferter Ware nach dem Produkthaftungsgesetz in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Verkäufer auf seine Kosten zur unverzüglichen Herausgabe jeglichen von uns gewünschten Beweismateriales, wie insbesondere Qualitäts- und Untersuchungsprotokolle, Atteste und dergleichen. In einem derartigen Fall verpflichtet sich der Verkäufer darüber hinaus unabhängig von einem allfälligen Verschulden zum Ersatz der gesamten durch die Haftung unsererseits entstehenden Schäden bzw. Nachteile sowie diesbezüglicher Prozesskosten.
7. Schutzrechte Dritter, Qualitätssicherung
7.1. Der Verkäufer garantiert, dass durch die Lieferung und Bestellung der gelieferten Waren Patente oder sonstige Schutzrechte Dritter, gleich welcher Art, nicht verletzt werden. Wir sind nicht verpflichtet, zu überprüfen, ob an der Ware immaterielle Rechte bestehen bzw. ob solche verletzt werden, sondern sind zur Annahme berechtigt, dass dem Lieferanten alle jene Rechte zustehen, die für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung Dritten gegenüber erforderlich sind. Der Verkäufer hat uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter zur Gänze freizustellen und klag- und schadlos zu halten.
7.2. Der Verkäufer übernimmt für sich, seine Subunternehmer und Vorverkäufer die volle, echte und unbefristete Garantie, dass die Ware in ihrer Zusammensetzung, Qualität, Verpackung, Deklaration und Warenspezifikation sämtlichen am Bestimmungsort und für die von uns bekannt gegebenen Absatzmärkte geltenden einschlägigen Qualitäts-, und Kennzeichnungsnormen einschließlich aller Nebengesetze und Verordnungen sowie aller in diesem Zusammenhang erlassenen, insbesondere dem Verbraucherschutz dienenden Regeln in ihrer jeweils gültigen Fassung, entspricht.
8. Vertragsrücktritt
Bei Lieferverzug, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Verkäufers oder Abweisung eines solchen Antrages mangels Vermögens, Zahlungseinstellung und Fällen höherer Gewalt (siehe unten Punkt 9) sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Aus einem derartigen Rücktritt erwachsen dem Verkäufer keine wie immer gearteten Ansprüche gegen uns. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns derartige Umstände sofort mitzuteilen.
9. Höhere Gewalt
Jeder unvorhergesehene Umstand und jeder Fall höherer Gewalt, der die rechtzeitige Herstellung, Lieferung oder unsere Abnahme der Ware behindert, verzögert oder unmöglich macht, wie z.B. behördliche Maßnahmen, Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Betriebsstörungen, Transportstörungen, Rohstoffmangel oder deren verspätete Zuteilung, sonstige Elementarereignisse, etc. berechtigt uns ohne Erfordernis der Nachfristsetzung dazu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, die vereinbarte Liefermenge einseitig herabzusetzen oder die Lieferung bzw. Ausführung eines erteilten Auftrags zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen, ohne dass dem Verkäufer hieraus wie immer geartete Ersatzansprüche gegen uns zustehen.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis ergeben oder mit diesem in Zusammenhang stehen, ist für den Verkäufer ausschließlich das sachlich für Projekt 20drei10 GmbH (HRB 731426) zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, nach unserer Wahl den Verkäufer auch an jedem anderen Gericht zu klagen, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.